vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die EU-Abschlussprüferreform: Änderungen für den im Aufsichtsrat angesiedelten Prüfungsausschuss

Abschlussprüfung - AbschlussprüferreformStB Prof. Dr. Dr. Petra InwinklRWZ 2017/16RWZ 2017, 65 Heft 3 v. 29.3.2017

Die gesetzlichen Einschnitte infolge der Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 5. 2006 und die neu erlassene Abschlussprüferverordnung, die seit Mitte des Jahres 2016 für alle Mitgliedstaaten der EU anwendbar sind, betreffen auch den im Aufsichtsrat angesiedelten Prüfungsausschuss. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 17. 6. 2016 hat dieser sich künftig mit komplexeren Kernaufgaben, im Sinne von verdichteten Überwachungs-, Prüfungs-, Berichts-, Durchführungs- und Entscheidungspflichten, zu befassen. Zudem werden die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft vertieft und die Berichtspflichten des Abschlussprüfers novelliert. Der vorliegende Beitrag analysiert diese wichtigen Aspekte und schlussfolgert, welche praktischen Konsequenzen für Unternehmen von öffentlichem Interesse und für fünffach große Gesellschaften hieraus resultieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte