Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und den Übergangsbestimmungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) ist zu untersuchen, wie sich diese Vorschriften auf Umgründungen im Schnittpunkt des Übergangs zum RÄG 2014 auswirken.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und den Übergangsbestimmungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) ist zu untersuchen, wie sich diese Vorschriften auf Umgründungen im Schnittpunkt des Übergangs zum RÄG 2014 auswirken.