Das BMF hat in einer kürzlich veröffentlichten Information1 auf das Erkenntnis des VwGH betreffend die Zulässigkeit einer Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG aF2 bei ausländischen Gruppenmitgliedern3 reagiert und sich mit den daraus ergebenden Folgefragen auseinandergesetzt. Die bisher in den KStR4 vertretene Rechtsansicht, wonach sich Firmenwertabschreibungen bzw -zuschreibungen bloß auf die Beteiligung an einer unbeschränkt steuerpflichtigen betriebsführenden Kapitalgesellschaft und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft beschränken würden, wird dabei nicht mehr aufrechterhalten.