Die Verschmelzung einer Gesellschaft mit negativem Verkehrswert kann, bei entsprechenden begleitenden Maßnahmen, zulässig sein. Eine solche begleitende Maßnahme kann auch die Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung iSd § 67 Abs 3 IO sein.
Die Verschmelzung einer Gesellschaft mit negativem Verkehrswert kann, bei entsprechenden begleitenden Maßnahmen, zulässig sein. Eine solche begleitende Maßnahme kann auch die Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung iSd § 67 Abs 3 IO sein.