1. Nimmt es auf das Betriebsgeschehen des Einzelunternehmers keinen Einfluss, ob eine Eigentumswohnung einem außen stehenden Dritten oder einem Dienstnehmer vermietet wird, ergibt sich aus dem bloßen Umstand der Vermietung an einen Dienstnehmer noch nicht die Eigenschaft von notwendigem Betriebsvermögen.