Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen iSd § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.
Frage und Beispiel
Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen iSd § 212 HGB einen Lagerraum und hat weitere Kosten im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der Unterlagen zu tragen. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Ausgaben sofort eine Rückstellung in Höhe der erwarteten Ausgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht bilden kann.