In Abschnitt 3.3 ist die Empfehlung zur Formulierung für einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem § 274 HGB idF ReLÄG 2004 wie folgt abzuändern:
a) Bestätigungsvermerk
In Abschnitt 3.3 ist die Empfehlung zur Formulierung für einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem § 274 HGB idF ReLÄG 2004 wie folgt abzuändern:
a) Bestätigungsvermerk