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Zur Neufassung der Anzeigepflicht nach § 63 Abs 3 BWG und Klarstellung des Umfanges der Redepflicht nach § 273 Abs 2 HGB (UGB)

Revision & KontrolleMag. Regina Reiter, WP und StB, CPARWZ 2006/74RWZ 2006, 252 Heft 7 und 8 v. 26.7.2006

Der Nationalrat hat am 13. 7. 2006 einstimmig ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, beschlossen.

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