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OGH zur Exekution der Rechte des Stifters einer Privatstiftung

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtRWZ 2006/64RWZ 2006, 208 Heft 7 und 8 v. 26.7.2006

Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte können der Exekution nach den §§ 331 ff EO unterzogen werden, wenn sich der Stifter entweder den Widerruf vorbehalten hat und Letztbegünstigter ist und/oder wenn sich der Stifter ein Änderungsrecht vorbehalten hat.

OGH 26.04.2006, 3 Ob 16/06h

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