Der Beitrag behandelt die Frage, wie und in welcher Höhe drohende Verluste aus langfristiger Auftragsfertigung bilanzrechtlich zu berücksichtigen sind.
Frage und Beispiel
Ein Anlagenbauunternehmen beginnt Ende 2004 mit der Errichtung eines Kraftwerkes. Die geplanten Herstellungskosten betragen 100, die geplanten Selbstkosten betragen 120. Als Fixpreis werden mit dem Auftraggeber 150 vereinbart, die Fertigstellung ist aufgrund der Herstellungsdauer von drei Jahren mit Ende 2007 geplant.