Das Judikat des EuGH in der Rs „Senior Investments BV“ zur Gesellschaftsteuer hat im Jänner dieses Jahres in der Beratungspraxis für erhebliche Aufregung gesorgt. Unklar war, ob die langjährige Praxis der Nicht-Erhebung von GesSt auf klassische „Großmutterzuschüsse“ seitens des BMF beibehalten wird.