Unzureichende oder fehlerhafte Ausübung der Bankenaufsicht kann zu Amtshaftungsansprüchen von Bankgläubigern gegen den Bund führen. Die Bestimmungen über die Bankenaufsicht bezwecken aber nicht den Schutz der Bankunternehmer und von Mehrheitsaktionären einer Bank vor dem Eintritt eines Vermögensschadens in Folge fehlerhafter Geschäftsführung bei der Bank.
OGH 04.04.2006, 1 Ob 251/05a