Mit dem am 20. 5. 2006 in Kraft getretenen Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG) wird das Recht des Gesellschafterausschlusses auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Im Folgenden wird ein Überblick über das Gesetz geboten, zugleich werden einige Zweifelsfragen erörtert.
1. Einleitung