Das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 - ÜbRÄG 20061) - ist am 20. 5. 2006 in Kraft getreten. Art 2 enthält eine Änderung des Umwandlungsgesetzes, Art 5 eine Änderung des Spaltungsgesetzes und Art 6 ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Gesellschafter-Ausschlussgesetz - GesAusG). Zu den Auswirkungen der drei Materien auf die steuerliche Beurteilung soll im Folgenden kurz eingegangen werden.