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Compliance und Compliance Management

Gesellschafts- & SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Herbert R. HaeselerRWZ 2005/71RWZ 2005, 235 Heft 8 v. 16.8.2005

Hierzulande wird „Compliance“ noch immer relativ häufig sehr eng als Insidermissbrauch-Vorbeugung verstanden. Demgegenüber wird im vorliegenden Beitrag Compliance als Überwachung der Einhaltung des gesamten unternehmensrelevanten Rechts bzw der Unternehmensverfassung, welche ein wichtiges Element der Corporate Governance darstellt, interpretiert. Compliance bzw Compliance Management soll ein Höchstmaß an Normenentsprechung sicherstellen, um den anzahl- sowie gewichtsmäßig weiter zunehmenden Rechtsverletzungsrisiken vorzubeugen und sanktionsbedingte Schäden zu vermeiden. Im Folgenden sollen neben Begriffsklärungen vor allem funktionale Abgrenzungen und eine „Standortbestimmung“ von Compliance vorgenommen werden.1)1)Die vorliegende Abhandlung fußt teilweise auf einem vom Verfasser im April 2005 fertig gestellten Working Paper. Im Hinblick auf die Druckfassung dankt der Verfasser Herrn Mag. Dr. Stefan Fida, LLM (LSE) für dessen ergiebige Unterstützung (juristische Assistenz, Literatursuche und Diskussionen).

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