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Zur Übertragung von erst nach dem Spaltungsstichtag entstandenen Vermögenswerten im Zuge der Spaltung

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtRWZ 2005/70RWZ 2005, 233 Heft 8 v. 16.8.2005

1. Auch erst in der Zeit zwischen dem Spaltungsstichtag und der Eintragung der Spaltung im Firmenbuch von der abspaltenden Gesellschaft erworbene Vermögensrechte (hier: Honorarforderungen) können bei entsprechender Zuordnung im Spaltungsplan bzw Spaltungs- und Übernahmsvertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden.

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