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Rechtsgeprägte Unternehmensbewertung: Ordentlicher Wert gem. ABGB als Verkehrswert Außerordentlicher Wert gem. ABGB als subjektorientierter Entscheidungswert

Gesellschafts- und SteuerrechtRomuald Bertl, Alexander SchiebelRWZ 2004/63RWZ 2004, 268 Heft 9 v. 20.9.2004

Das erzwungene privatrechtliche Ausscheiden aus einer Kapitalgesellschaft zieht eine rechtsgeprägte Unternehmensbewertung nach sich. Die Frage nach dem dabei anzuwendenden Bewertungszweck ist daher ausschließlich eine Rechtsfrage.

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