Eine vom Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Aufsichtsrats ausgesprochene Kündigung des Anstellungsvertrags wird rückwirkend auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung saniert, wenn die nachträgliche Genehmigung durch den Aufsichtsrat bis spätestens zum Kündigungstermin erfolgt. Die Beweislast für offensichtlich willkürlichen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung trägt das Vorstandsmitglied.