Am 1. 7. 2002 ist das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG) in Kraft getreten.1) Mit diesem Gesetz wird für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 abgeschlossen werden, ein völlig neues Abfertigungssystem geschaffen, das als Mischsystem zwischen der bisher geltenden Abfertigungsregelung und einer betrieblichen Altersvorsorge gesehen werden kann. Dieser Beitrag soll die arbeitsrechtlichen Eckpunkte des neuen Abfertigungssystems darlegen.