Die mit 1. 7. 2002 in Kraft getretene Kartellgesetznovelle ist geeignet, einen Paradigmenwechsel im österreichischen Kartellvollzug herbeizuführen. Die neu eingerichtete Bundeswettbewerbsbehörde ist mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zur wirksamen Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen ausgestattet. Darüber hinaus wurden die Missbrauchskontrolle verschärft, das Sanktionensystem an den europäischen Standard angeglichen und ergänzende Maßnahmen zum Schutz der Medienvielfalt erlassen.