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Judikaturwende: Verstärkter Senat des OGH zur Klage auf Ausschluss eines Gesellschafters bzw. auf Entzug von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei der KG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2001/72RWZ 2001, 230 Heft 8 v. 20.8.2001

Ein verstärkter Senat des OGH hat in Abkehr von der bisherigen herrschenden Ansicht entschieden: Am Gestaltungsprozess über den Ausschluss eines Gesellschafters oder über den Entzug von Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnis müssen sämtliche Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft teilnehmen. Gesonderte Klagen auf Zustimmung von Mitgesellschaftern zur Gestaltungklage entfallen; Mitgesellschafter sind erforderlichenfalls im Gestaltungsprozess selbst mitzuklagen. Die außergerichtliche Zustimmung von Mitgesellschaftern zu Klagen auf Ausschluss oder auf Entzug von Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnis reicht nicht.

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