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Verschmelzung und Kapitalerhaltung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2000/16RWZ 2000, 47 Heft 2 v. 20.2.2000

Die Verschmelzung von Mutter- auf Tochtergesellschaften ist möglich, jedoch nur unter Einhaltung der Kapitalerhaltungs- und Gläubigerschutzvorschriften zulässig.

OGH 11.11.1999, 6 Ob 4/99b

Problem

Es wurde die Verschmelzung einer Mutter-GmbH auf deren 100%ige Tochter-GmbH beschlossen (so genannter Down-Stream-Merger). Das Stammkapital der Mutter-GmbH war mit 160 Mio. S höher als jenes der Tochter-GmbH von 25 Mio. S.

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