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Behandlung eines Gesellschafterdarlehens als verdecktes Stammkapital

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 1999, 204 Heft 7 v. 20.7.1999

1. Hat eine Zuwendung des Gesellschafters an die Gesellschaft nach ihrem inneren Gehalt ihre Ursache nicht in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, sondern im Gesellschaftsverhältnis, ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung z.B. als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen.

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