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Namen der Gesellschafter in der Firma der GmbH

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtThomas WengerRWZ 1999, 205 Heft 7 v. 20.7.1999

Die GmbH darf den Namen eines Gesellschafters auch nach dessen Ausscheiden in der Firma fortführen; Beschränkungen der Fortführung müssen vereinbart werden.

OGH 25.03.1999, 6 Ob 17/99i

Problem

Der Alleingesellschafter einer GmbH verkaufte seine gesamte Beteiligung. Die Firma der GmbH enthielt den Namen des Alleingesellschafters.

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