Anlaufkosten eines Unternehmens fallen sowohl in Form von Ingangsetzungsaufwendungen als auch Gründungskosten an. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist nicht immer eindeutig möglich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen aber erforderlich.
Anlaufkosten eines Unternehmens fallen sowohl in Form von Ingangsetzungsaufwendungen als auch Gründungskosten an. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist nicht immer eindeutig möglich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen aber erforderlich.