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Aktivierbarkeit von Anlaufkosten

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 1999, 299 Heft 10 v. 20.10.1999

Anlaufkosten eines Unternehmens fallen sowohl in Form von Ingangsetzungsaufwendungen als auch Gründungskosten an. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist nicht immer eindeutig möglich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen aber erforderlich.

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