In der Bilanzierungspraxis muss bei neuen Investitionen, vor allem bei Gebäudeinvestitionen, immer beurteilt werden, ob es sich um Zugänge zum Anlagevermögen oder doch um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handelt. Diese Abgrenzung kann in vielen Fällen schwierig sein. Aktuell kommt dieser Problemstellung eine noch größere Bedeutung zu, da bei der COVID-19-Investitionsprämie nur aktivierungspflichtige Investitionen förderungsfähig sind. Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der Beratungspraxis einen Überblick über die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, damit Ihnen die korrekte Zuordnung leichter fällt.