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Umsatzsteuerliche Auswirkungen des "Brexit" auf österreichische Unternehmer

AktuellesGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2021/6RWP 2021, 31 Heft 2 v. 15.4.2021

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Austritt aus der Europäischen Union bereits Anfang Februar 2020 vollzogen. Für Umsatzsteuerzwecke wurde aber im Austrittsabkommen ein Übergangzeitraum vorgesehen, der ein In-Kraft-Bleiben der unionsrechtlichen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bis Ende 2020 vorsieht.

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