Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Austritt aus der Europäischen Union bereits Anfang Februar 2020 vollzogen. Für Umsatzsteuerzwecke wurde aber im Austrittsabkommen ein Übergangzeitraum vorgesehen, der ein In-Kraft-Bleiben der unionsrechtlichen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bis Ende 2020 vorsieht.