Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) hat der Gesetzgeber eine weitere Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung umgesetzt, die dazu dienen soll, den Unternehmen schnell weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen. Die wohl bemerkenswerte Neuerung in diesem Zusammenhang ist, dass erstmals in Österreich die Möglichkeit eines sogenannten Verlustrücktrags geschaffen wurde, der die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung abfedern soll.