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Wertminderung von Forderungen nach IFRS: Was haben Unternehmen hierbei zu beachten?

Fälle aus der PraxisWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Birgit Marchhart, M. A./StB Mariola Furtak, MSc.RWP 2020/25RWP 2020, 162 Heft 6 v. 25.11.2020

Einzelabschlüsse sind in Österreich unverändert nach den Bestimmungen des UGB aufzustellen. Nichtsdestotrotz haben die Bestimmungen der internationalen Rechnungslegung (IFRS) seit Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass alle österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen müssen, und zum anderen, weil regelmäßig die interne Berichterstattung innerhalb des Konzern nach IFRS erfolgt (Stichwort: Reporting Package).

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