Einzelabschlüsse sind in Österreich unverändert nach den Bestimmungen des UGB aufzustellen. Nichtsdestotrotz haben die Bestimmungen der internationalen Rechnungslegung (IFRS) seit Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass alle österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen müssen, und zum anderen, weil regelmäßig die interne Berichterstattung innerhalb des Konzern nach IFRS erfolgt (Stichwort: Reporting Package).