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Rückstellung für (vertraglich vereinbarte) Instandhaltungsarbeiten

Fälle aus der PraxisRWP 2012/29RWP 2012, 121 Heft 5 v. 11.9.2012

Die Trennlinie zwischen einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und einer Aufwandsrückstellung ist in der Praxis oft schwierig zu ziehen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Rückstellungen ergibt sich eine Reihe von unternehmensrechtlichen und steuerlichen Fragen. Wann genau liegt eine Verbindlichkeitsrückstellung bzw wann liegt eine Aufwandsrückstellung vor? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie hat die Bewertung der Rückstellungen zu erfolgen? Wie sind die Rückstellungen steuerlich zu behandeln? Der nachfolgende Beitrag beantwortet diese und andere Fragen anhand eines konkreten Praxisfalles.

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