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Abspaltung zur Aufnahme (down-stream-Spaltung)

Fälle aus der PraxisRWP 2012/28RWP 2012, 114 Heft 5 v. 11.9.2012

Die Spaltung (Auf- oder Abspaltung) ist ein Vorgang, bei dem Teile des Vermögens der spaltenden (= übertragenden) Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen werden und die Gesellschafter der spaltenden Gesellschaft dafür häufig Anteile an den übernehmenden Gesellschaften erhalten. Die Anteilsgewähr ist jedoch nicht zwingend.

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