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Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen

AkuellesRWP 2008/27RWP 2008, 86 Heft 4 v. 11.7.2008

Update

Wie bereits in RWP 2008/1 berichtet, besteht seit dem Publitzitätsrichtlinien-Gesetz (PuG) die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen. Dies gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am 31. 12. 2007 enden. Aufgrund einer Intervention der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Erleichterung der Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch hat das Bundesministerium für Justiz eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr veranlasst. Laut Verordnung 222 vom 27. Juni 2008 ist nunmehr generell auch die Übermittlung eines Jahresabschlusses als pdf-Datei möglich, und nicht wie bisher vorgesehen nur als xml-Datei. Die Übermittlung des Jahresabschlusses als pdf-Datei hat (derzeit) jedoch ausschließlich über den elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) und nicht über FinanzOnline zu erfolgen. Dazu wird ein Zugang bei einer von der Justiz zugelassenen Übermittlungsstelle benötigt. Dieser Zugang ist kostenpflichtig und je nach Übermittlungsstelle gibt es unterschiedliche Monats- und Übermittlungsgebühren. Nähere Infos zu diesen Übermittlungsstellen finden Sie unter: www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv .

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