Das Umsatzsteuergesetz sieht für Kleinunternehmer die Möglichkeit der unechten Befreiung (das bedeutet Rechnungslegung ohne Umsatzsteuer aber auch kein Vorsteuerabzug) von der Umsatzsteuer vor. Kleinunternehmer sind Unternehmer, die einen Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und deren laufende Umsätze höchstens € 30.000 pro Jahr betragen. Wie diese Grenze berechnet wird und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Artikel dargestellt.
Beispiel