vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustvortrag NEU für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Fälle aus der PraxisRWP 2007/31RWP 2007, 64 Heft 3 v. 6.7.2007

Verbesserung mit dem Budgetbegleitgesetz 2007

Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde der Verlustvortrag bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung neu geregelt. Ab 2007 können Verluste, die in den letzten drei Jahren entstanden sind, vorgetragen und verrechnet werden. Bis 2006 konnten lediglich „Anlaufverluste“ der ersten drei Jahre unbegrenzt vorgetragen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte