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Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne

AktuellesRWP 2007/28RWP 2007, 63 Heft 3 v. 6.7.2007

Rückwirkende Aufrollung der begünstigten Besteuerung ab 2007

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden nicht entnommene Gewinne bis zu € 100.000,00 begünstigt mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Kommt es jedoch in den darauf folgenden sieben Jahren zu Überentnahmen (Entnahmen > Gewinn), müssen diese nicht entnommenen Gewinne in Höhe der Überentnahmen nachversteuert werden (max bis zu den insgesamt begünstigt besteuerten Gewinnen).

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