Rückwirkende Aufrollung der begünstigten Besteuerung ab 2007
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden nicht entnommene Gewinne bis zu € 100.000,00 begünstigt mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Kommt es jedoch in den darauf folgenden sieben Jahren zu Überentnahmen (Entnahmen > Gewinn), müssen diese nicht entnommenen Gewinne in Höhe der Überentnahmen nachversteuert werden (max bis zu den insgesamt begünstigt besteuerten Gewinnen).