In der Praxis kommt es häufig vor, dass aufgrund des Umfangs oder der Dauer eines Auftrags Anzahlungsrechnungen ausgestellt und entsprechende Vorauszahlungen geleistet werden. Nach Fertigstellung der Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) wird im Rahmen einer Schlussrechnung der Auftrag abgerechnet, wobei die bereits geleisteten Anzahlungen in Abzug gebracht werden. Wird die Endrechnung nicht korrekt ausgestellt, könnte es bei einer Betriebs-prüfung ein böses Erwachen geben. Der vorliegende Artikel hilft Ihnen dabei, formale Fehler zu vermeiden, die zu einer zusätzlichen Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung führen können.