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Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG)

Rechnungswesen & SteuernRWP 2007/10RWP 2007, 20 Heft 1 v. 15.3.2007

Erstmals mit dem Veranlagungsjahr 2007 treten die Bestimmungen des neuen § 10 EStG in Kraft. Diese sehen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner eine Steuerbegünstigung von investierten Gewinnen für bestimmte Wirtschaftsgüter vor.

Wer kommt in den Genuss des FBiG?

Drei Voraussetzungen müssen diesbezüglich vorliegen, und zwar:

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