Mit 1. 1. 2007 ist das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft getreten und ersetzt das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Unternehmensgesetzbuch stellt für die Rechnungslegungspflicht nicht mehr auf eine Eintragung im Firmenbuch ab, sondern definiert klare Umsatzgrenzen. Durch die Änderung der unternehmensrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht kann es im Steuerrecht zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart kommen.