Erstmals mit dem Veranlagungsjahr 2007 treten die Bestimmungen des neuen § 10 EStG in Kraft. Diese sehen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner eine Steuerbegünstigung von investierten Gewinnen für bestimmte Wirtschaftsgüter vor.
Wer kommt in den Genuss des FBiG?
Drei Voraussetzungen müssen diesbezüglich vorliegen, und zwar: