Häufig werden Unternehmer auch „über“ die Grenze tätig. Nicht immer klar ist, welche Leistungen dabei zum Übergang der Steuerschuld führen (Reverse Charge) und wie diese in der UVA zu erfassen sind. Anhand von zwei Beispielen wird die richtige Vorgangsweise dargestellt - das erste Beispiel aus der Sicht des leistenden Unternehmers und das zweite Beispiel aus der Sicht des Leistungsempfängers.