Die Basis für die Berechnung der (vorläufigen) vierteljährlichen Sozialversicherungsbeiträge von Gewerbetreibenden sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt Einkommensteuerbescheid des drittvorangegangenen Kalenderjahres. Für Jungunternehmer bzw bei Verlusten oder geringen Gewinnen ist die Berechnungsbasis die Mindestbeitragsgrundlage.