Arbeitserleichterung: Höhere Meldeschwellen zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr
Mit Jahresbeginn 2007 wurde die Meldeschwelle von € 250.000,00 auf € 300.000,00 erhöht. Darüber hinaus wurde in der Handelsstatistikverordnung die spezifische Schwelle (unterhalb der die Angabe bestimmter Merkmale entfallen kann) von € 5.000.000,00 auf € 6.500.000,00 angehoben.