Art 66 RL 2014/24/EU
SA GA Maciej Szpunar, 26.06.2018, C-546/16
Montte
78. Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, die zweite Frage wie folgt zu beantworten: Die Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der in den Bedingungen für die Vergabe eines Auftrags im offenen Verfahren eine phasenweise Bewertung der Angebote festlegt, nicht dazu verpflichtet ist, in der Schlussphase eines solchen Verfahrens eine ausreichende Zahl von Angeboten zu erlangen, um einen „echten Wettbewerb“ im Sinne von Art 66 dieser Richtlinie, zu gewährleisten.