Art 67 Abs 2 RL 2014/24/EU , Art 67 Abs 2 RL 2014/24/EU
SA GA Maciej Szpunar, 26.06.2018, C-546/16
Montte
64. Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof daher vor, die erste Frage wie folgt zu beantworten: Die Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegensteht, dass einem öffentlichen Auftraggeber bei Verwendung von Zuschlagskriterien, die mit Art 67 Abs 2 und 4 dieser Richtlinie im Einklang stehen, gestattet wird, in den Bedingungen für die Vergabe eines Auftrags im offenen Verfahren eine phasenweise Bewertung der Angebote festzulegen.