Art 57 RL 2014/24/EU , Art 57 Abs 1 RL 2014/24/EU , Art 57 Abs 4 RL 2014/24/EU , Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU , Art 57 Abs 7 RL 2014/24/EU
SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 16.05.2018, C-124/17
Vossloh Laeis
37. Art 57 der Richtlinie 2014/24 enthält eine Reihe von Gründen für den Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern von Vergabeverfahren. In Abs 1 sind die zwingenden („[d]ie öffentlichen Auftraggeber schließen ... aus“) und in Abs 4 die fakultativen („[ö]ffentliche Auftraggeber können ... ausschließen“) Ausschlussgründe aufgeführt. 38. Unter den fakultativen Gründen befinden sich die unter Buchst. d geregelten wettbewerbsrechtlich relevanten Verhaltensweisen: Wenn „der öffentliche Auftraggeber ... über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür [verfügt], dass der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen“, kann er dessen Teilnahme an einem dieser Verfahren ablehnen.