Deskriptoren: Preisanpassung; Grundfreiheiten; Spielraum des nationalen Gesetzgebers; regelungsfreier Bereich.
Normen: RL 2004/17/EG
Die RL 2004/17/EG ist tatsächlich nicht nur auf Aufträge anwendbar, die im Bereich einer der in ihren Art 3 bis 7 ausdrücklich genannten Tätigkeiten vergeben werden, sondern auch auf Aufträge, die, obwohl sie anderer Art sind und damit als solche eigentlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG fallen könnten, der Ausübung der in der Richtlinie 2004/17/EG bezeichneten Tätigkeiten dienen. Soweit daher ein von einem Auftraggeber vergebener öffentlicher Auftrag einen Zusammenhang mit einer Tätigkeit aufweist, die der Auftraggeber in den in den Art 3 bis 7 dieser Richtlinie genannten Sektoren ausübt, ist er den Verfahren dieser Richtlinie zu unterwerfen.