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Die Bedeutung der Begründung einer Entscheidung

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2018, 222 Heft 4 v. 1.8.2018

Deskriptoren: Begründung der Entscheidung; nachträglich Einführung der Gewichtung; Schadenersatz; Kausalität.

Normen: Art 296 Abs 2 AEUV, Art 100 Abs 2 UA 1 VO (EG) 1605/2002, Art 149 VO (EG) 2342/2002

Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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