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Prüfung der Gutgläubigkeit vor Nichtigerklärung des Vertrags

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg-Int 2014/22RPA 2014, 236 Heft 4 v. 1.8.2014

SA GA Yves Bot, 10.04.2014, C-19/13
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Art 2d Abs 4 RL 89/665/EWG

82. Tatsächlich dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Vertrags nach Art 2d Abs 4 der Richtlinie 89/665 auf dem guten Glauben des öffentlichen Auftraggebers beruht und die Rechtssicherheit der Vertragspartner wahren soll. Der Unionsgesetzgeber erkennt dies im 26. Erwägungsgrund der Richtlinie 2007/66 ausdrücklich an und betont dabei die Notwendigkeit, „eine mögliche Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Rechtsunwirksamkeit [des Vertrags] zu vermeiden“. Der Gerichtshof hat dies außerdem im Urteil Kommission/Deutschland(2626EU:C:2007:432, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung. Vgl auch entsprechend Urteil Strabag ua (EU:C:2010:567), in dem der Gerichtshof erläutert hat, dass Fristen vorzusehen sind, „um zu verhindern, dass die Bewerber und Bieter jederzeit Verstöße gegen Vergabevorschriften [im öffentlichen Auftragswesen] rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen können, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben“ (Rn 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).) ausdrücklich anerkannt.

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